Abstandsfläche
Als Abstandsfläche - in einigen Bundesländern auch Abstandfläche (etwa NRW, Sachsen-Anhalt) - bezeichnet man im deutschen Bauordnungsrecht den abstrakten Bereich (Fläche) vor den Außenwänden von Gebäuden, der mit wenigen Ausnahmen von Bebauung freizuhalten ist. In einigen Regionen wie im Norden Deutschlands wurde der notwendige Grenzabstand früher auch als Bauwich bezeichnet. Hauptgründe für Abstandsflächen sind die ausreichende Belichtung, Belüftung, der Brandschutz und der Sozialabstand zwischen benachbarten Gebäuden.