Art des Gutachtens
Die fachliche Beurteilung von Sachschäden an Gebäuden stellt ein weiteres Leistungsspektrum unseres Büros dar. Sachschäden dem Grunde und der Höhe nach bedingungsgemäß festzustellen, gehört zu unseren Hauptaufgaben. Als freie Sachverständige sind wir auch als Beirat oder im bedingungsgemäßen Sachverständigenverfahren bei Brand-, Wasser- oder Sturmschäden gerne für Sie tätig.
Die rechtzeitige Einschaltung und die sachverständige Begleitung im Schadenfall erleichtert die Regulierung.
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